„Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben“.
Quelle: Erläuterungen zur Baustellenverordnung, Ministerium für Umwelt und Verkehr – Baden Württemberg.
Größtenteils verfügen Bauherren/beauftragende Institutionen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse, sicherheitsrelevante Aspekte eines Bauvorhabens zu überblicken und ggf. zu koordinieren. Doch genau diese Verpflichtung hat jeder Bauherr. Er muss Maßnahmen zur Arbeitssicherheit beschließen und diese während der gesamten Bauphase überwachen und zuordnen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen für ihn zu treffen.
Vor diesem Hintergrund, sowie aufgrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos auf Baustellen, wurde eine Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen erlassen. Diese gibt u. a. vor, dass die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators dann erforderlich ist, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle.
Als Vertreter der Bauherrschaft oder betreffender Institutionen übernehmen wir die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen aller Art. Wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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